
By Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka, Professor Dr. jur. Frank Maschmann (auth.)
ISBN-10: 3540209190
ISBN-13: 9783540209195
ISBN-10: 3540487298
ISBN-13: 9783540487296
ISBN-10: 354048731X
ISBN-13: 9783540487319
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Wie lassen sich gesellschaftliche Integrationsprozesse politisch steuern? Ausgerichtet an dieser erkenntnisleitenden Frage geben die Beiträge dieses Sammelbandes einen Überblick über Erfahrungen und Ergebnisse aus unterschiedlichen Bereichen staatlicher Integrationspolitik. Dabei werden neben den normativen Grundlagen politischer Steuerungsprozesse einzelne Steuerungsmaßnahmen (wie z.
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1998, AP Nr. 87 zu Art. 9 GG. Löwisch/Rieble, § 2 TVG Rn. , hier auch zu anderen Finanzierungsformen. 2004, NZA 2005, 697. BVerfGE 18, 18; anders aber bspw. 1986, AP Nr. 36 zu § 2 TVG. Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, § 8 III 7. II. Koalitionen 19 terwerfung unter die Ziele dieser Institutionen29. Eine freiwillige Anlehnung („Richtungsgewerkschaft“) schadet dagegen nicht30. Die Gefahr der Behinderung beim Verfolgen eigener Ziele besteht natürlich auch und erst recht bei staatlicher Einflußnahme, und zwar gleichgültig, ob über organisatorische Regelungen (Einheitsgewerkschaft) oder über die Zuweisung von Mitteln.
2005 Küttner, Personalbuch, 14. Aufl. 2007 Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2000 Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. I, 3. Aufl. 1961; Bd. II, 2. Aufl. 1959; Bd. III, 2. Aufl. 1966 Rolfs, Studienkommentar Arbeitsrecht, 2005 Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 11. Aufl. 2005 Schaub/Neef/Schrader, Arbeitsrechtliche Formularsammlungen, 8. Aufl. 2004 II. Kommentare und systematische Darstellungen Zu den §§ 611 ff. BGB: Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11 Aufl. 2004 Münchner Kommentar, 4.
Es hat darüber hinaus unmittelbare Drittwirkung im Privatrecht. Nach Art. 9 Abs. 3 S. 36 2 GG sind alle Abreden und Maßnahmen, durch die die Koalitionsfreiheit eingeschränkt oder durch die versucht wird, sie zu behindern, unwirksam. Unter Abreden sind Verträge zu verstehen. Unwirksam sind Verträge, durch die ein Arbeitnehmer verpflichtet werden soll, keiner Gewerkschaft oder nur einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft beizutreten oder durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet, keine gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer einzustellen.
Arbeitsrecht: Kollektivarbeitsrecht + Arbeitsstreitigkeiten by Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka, Professor Dr. jur. Frank Maschmann (auth.)
by Brian
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